Impressum
Gabriele Lessel
Steuer Nr. 39281/50019
IK: 390 800 601
Mobil.: 0157 - 396 125 24
Informationen zur Heilmittelverordnung 13: Wenn Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt erhalten, achten Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Arzt darauf, dass er Ihnen die Verordnung Nr. 13 ausstellt und diese formell richtig ausfüllt. Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich. Die Heilmittelverordnung ist Quartals- und Jahres unabhängig, die erste Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung erfolgen. Den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Leistung und ihre Verordnungsgebühr in Höhe von 10,- € je Verordnung zahlen Sie bei Abgabe der Heilmittelverordnung und bei der ersten Behandlung. Der Eigenanteil variiert je nach Kassenzugehörigkeit und verordneter Leistung. Bei Vorlage des jeweiligen Befreiungsausweises Ihrer Krankenkasse entfallen die Zahlungen der Verordnungsgebühr und des gesetzlich vorgeschrieben
Terminabsagen:
Bitte sagen Sie Termine ab.
Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin bedeutet Leerlauf in meiner Praxis und verhindert, dass ein anderer Patient diesen Termin wahrnehmen kann.
Termin falls nicht 24 Stunden vorher abgesagt, werden in Rechnung gestellt.
Kommen Sie bitte rechtzeitig zu ihrem Termin.
Es gibt Parkmöglichkeiten im Hof.
Bitte beachten Sie:
Die Praxis befindet sich im 1.OG. und es ist kein Aufzug vorhanden.
Wir suchen zur Verstärkung unseres Team:
- eine Podologin oder Podologe
- eine oder einen Auszubildenden zum Podologe & in´
- Sowie einen Fußpfleger & in´
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